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Verlängerung: Homeoffice-Pauschale von 600 EUR soll für das Steuerjahr 2022 fortgelten

Wer im Homeoffice arbeitet, kann seit 2020 die Homeoffice-Pauschale von bis zu 600 EUR pro Jahr steuermindernd abziehen (5 EUR pro Tag für maximal 120 Homeoffice-Tage im Jahr). Der Steuergesetzgeber will mit dieser Pauschale eine Entlastung für Erwerbstätige schaffen, die kein (absetzbares) abgeschlossenes häusliches Arbeitszimmer einrichten können, sondern lediglich in einer Arbeitsecke oder in privat genutzten Räumen arbeiten.

Hinweis: Mit der Homeoffice-Pauschale nicht abgegolten sind die Aufwendungen für Arbeitsmittel, diese können zusätzlich zur Pauschale abgesetzt werden. Hierunter fallen neben Hardware und der üblichen Büroausstattung auch die beruflich veranlassten Telekommunikations- und Internetgebühren.

Ursprünglich sollten die Regelungen zur Homeoffice-Pauschale zum 01.01.2022 auslaufen, die Bundesregierung hat nun aber eine Verlängerung bis Ende Dezember 2022 auf den Weg gebracht. Der zugrundeliegende Gesetzesentwurf (Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise) sieht noch weitere steuerliche Maßnahmen vor, darunter eine Steuerfreiheit von Sonderleistungen der Arbeitgeber bis zu einem Betrag von 3.000 EUR und verbesserte Möglichkeiten zur Inanspruchnahme der degressiven Abschreibung.

Hinweis: Für Tage, an denen die Homeoffice-Pauschale geltend gemacht wird, können Erwerbstätige keine Fahrtkosten (z.B. die Entfernungspauschale oder Reisekosten) geltend machen. Die Pauschale kann zudem nur angewandt werden, wenn der gesamte Arbeitstag zu Hause verbracht wird. Wer vormittags von zu Hause aus arbeitet und mittags einen Termin am Standort des Arbeitsgebers wahrnimmt, kann die Homeoffice-Pauschale für diesen Tag nicht geltend machen. In diesem Fall lässt sich aber zumindest die Entfernungspauschale für die einfache Wegstrecke absetzen.

Information für: Arbeitgeber und Arbeitnehmer
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 06/2022)

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