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Frühere Gesetzesänderung: Keine Erbschaftsteuerpause beim Erwerb von Privatvermögen

In einem neuen Urteil hat der Bundesfinanzhof (BFH) bestätigt, dass auch Erbfälle ab dem 01.07.2016 der Erbschaftsteuer unterliegen. Die Entscheidung war von der Fachwelt mit Spannung erwartet worden, da in dem Verfahren in Frage gestellt wurde, ob der Gesetzgeber damals (im November 2016) erbschaftsteuerrechtliche Regelungen rückwirkend ab dem 01.07.2016 in Kraft setzen konnte.

Hinweis: Auslöser für den Rechtsstreit war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) aus dem Dezember 2014, wonach das damals gültige Erbschaftsteuerrecht zwar verfassungswidrig war, gleichwohl aber bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber weiter angewendet werden durfte. Der Gesetzgeber wurde damals verpflichtet, spätestens bis zum 30.06.2016 eine Neuregelung zu schaffen.

Im Urteilsfall des BFH war der Erbfall für die Klägerin am 28.09.2016 eingetreten. An diesem Tag war ihre Tante verstorben, die ihr ausschließlich Privatvermögen vererbt hatte. Zu diesem Zeitpunkt war das Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Erbschaftsteuerrechts jedoch noch nicht abgeschlossen, weshalb die Klägerin die Auffassung vertrat, dass ihr Erwerb nicht der Erbschaftsteuer unterliege, die Rückwirkung der Neuregelung unzulässig sei und die Neuregelung selbst verfassungswidrig.

Der BFH war jedoch anderer Auffassung. Da das BVerfG festgelegt habe, dass das bisherige Recht bis zu einer gesetzlichen Neuregelung weiter anwendbar bleibe, sei die Festsetzung der Erbschaftsteuer für das erworbene Privatvermögen auf Grundlage der bestehenden Bestimmungen rechtmäßig gewesen.

Hinweis: Die Bundesrichter verwiesen weiter darauf, dass der Gesetzgeber in 2016 lediglich die Besteuerung des Erwerbs von Betriebsvermögen neu geregelt habe, nicht hingegen die Bestimmungen zum Erwerb von Privatvermögen - wie im Fall der Klägerin. Deshalb konnte der BFH auch offenlassen, ob die 2016 geänderten großzügigen Regelungen zum Erwerb von Betriebsvermögen verfassungskonform sind.

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zum Thema: Erbschaft-/Schenkungsteuer

(aus: Ausgabe 02/2022)

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